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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Diese Bestellung ist rechtsverbindlich. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Auftragsbestätigungen werden nicht geschrieben.

2. Der Verlag ist bemüht, das Produkt zu dem auf der Vorderseite ausgedruckten Termin erscheinen zu lassen, haftet jedoch nicht für die Einhaltung dieses Erscheinungszeitpunktes.

3. Der Verlag ist bei Rückgewähr empfangener Leistungen an den Auftrag nicht gebunden, wenn das Produkt aus welchen Gründen auch immer, nicht erscheint. Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz.

4. Konkurrenzausschluss kann nicht gewährt werden. Platzvorschriften gelten vorbehaltlich der Unterbringungsmöglichkeiten. Der Verlag kann ohne Schadenersatz für den Kunden vom Auftrag zurücktreten, wenn Inhalt oder technische Form gegen die für das jeweilige Druckwerk geltenden Bestimmungen verstoßen.

5. Liefert der Auftraggeber die erforderlichen Anzeigenunterlagen nicht rechtzeitig, so ermächtigt er den Verlag damit, den Wortlaut und die Gestaltung nach eigenem Ermessen zum Zeitpunkt der Erforderlichkeit festzulegen. Die Zahlungspflicht des Auftraggebers bleibt bestehen.

6. Für die Richtigkeit der Anzeigentexte und der sich aus diesen eventuell ergebenden Rechtsfolgen haftet nur der Auftraggeber. Änderungen sind vom Auftraggeber unverzüglich dem Verlag schriftlich mitzuteilen. Erfolgt diese Mitteilung nicht oder nicht rechtzeitig, berührt dies nicht die Gültigkeit des Auftrages.

7. Die Kosten für die Anzeigenherstellung übernimmt für diese Ausgabe der Verlag. Die Kosten für nachträglich gewünschte Änderungen innerhalb seines Anzeigenauftrages trägt der Auftraggeber. Die Qualität der Druckausführung richtet sich nach der vom Kunden gelieferten Qualität der Vorlagen. Auch bei der Druckausführung auftretende technisch bedingte Farbabweichungen von den Vorlagen rechtfertigen keinen Preisnachlass.

8. Korrekturabzüge werden nur auf besondere Bestellung geliefert. Gibt der Auftraggeber einen Korrekturabzug nicht fristgemäß zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. Wird versehentlich ein Korrekturabzug nicht oder zu spät versandt, so berührt dies nicht die Gültigkeit des Auftrages.

9. Der Verlag bemüht sich um sorgfältige Ausführung des Auftrages. Ist die in Auftrag gegebene Anzeige durch Versehen ganz oder teilweise nicht aufgenommen oder inhaltlich verändert, so beschränken sich die Ansprüche des Auftraggebers auf teilweise oder vollständigen Erlass des Entgeltes für diese Eintragung. Weitergehende Ansprüche, z. B. auf Neudruck oder Zurückhaltung des Buches, Einfügung oder Versendung von Berichtigungsnachträgen usw. sind ausgeschlossen; dies gilt auch für Schadenersatzansprüche, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verlages beruhen. Mängelrügen müssen dem Verlag bis spätestens 3 Monate nach Erscheinen schriftlich mitgeteilt werden, ansonsten erlischt ein eventueller Anspruch.

Unerhebliche Mängel in der Ausführung des Auftrages berechtigen nicht zu einem Preisnachlass. Sollten Mängel im Zusammenhang mit einer Eintragung entstehen, so ist der Besteller nicht berechtigt, die Zahlung einer anderen kostenpflichtigen Aufnahme zu verweigern. Aufrechnung ist nur zulässig, wenn der zur Aufrechnung gestellte Anspruch des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

10. Zahlbar ohne Abzug sofort nach Rechnungserhalt auf das angegebene Konto. Bei Inkasso- bzw. Barzahlungsvermerk durch den Verlag jedoch Zahlung sofort bei Auftragserteilung. Für den Fall, dass der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen, sei aus diesem Vertrag oder aus anderen Aufträgen, in Verzug ist und auch nach erfolgter Mahnung bzw. Nachfristsetzung oder Zahlungsaufforderungen nicht rechtzeitig nachgekommen ist, behält sich der Verlag ein Rücktrittsrecht für noch nicht vollständig bearbeitete Aufträge ohne Schadenersatzanspruch für den Kunden vor.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Leipzig. Bei Nichtkaufleuten gilt dieser Gerichtsstand nur für das Mahnverfahren.

12. Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich, dass er die vorstehenden Bedingungen zur Kenntnis genommen hat und er erkennt diese durch seine Unterschrift unter der Bestellung an.

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